Menu

ARB

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung und Bestätigung

Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise erfolgt schriftlich. Sonderwünsche, Anmeldungen unter bestimmten Bedingungen oder mündliche Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn Sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden. Die schriftliche Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar, das erst durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters zu einem rechtskräftigen Vertrag wird. Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Personen.

Zahlung/ Reiseunterlagen

Nach Anmeldung erhalten Sie die Reisebestätigung und den Reisesicherungsschein. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingegangen sein. Bei kurzfristiger Buchung ist sofort der volle Reisepreis zu zahlen.

Reiseabsage Gruppenreisen

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bei unseren Gruppenreisen kann (muss aber nicht) der Veranstalter bis zu 21 Tagen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall setzt der Veranstalter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

Reiseabsage Gruppenreisen und Individualreisen

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Umfasst der Vertrag die Rückbeförderung, so ist der Veranstalter verpflichtet, die nötigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

Reiserücktritt

Der Reisende hat die Möglichkeit, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder Reisemittler. Wir empfehlen aus Gründen der Beweissicherung, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es werden folgende Stornobeträge fällig: Bei Rücktritt bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 20 %, bei Rücktritt vom 28. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40 %, bei Rücktritt vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %, bei Rücktritt vom 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 %, bei Rücktritt einen Tag vor Reisebeginn oder am Tag des Reisebeginns selbst sowie bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises. Verpasst der Kunde den Reisebeginn, einen Anschluss oder er wird wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert, gilt dies als Rücktritt. Sollten die mit dem Reiserücktritt verbundenen Kosten nachweislich über den oben angegebenen pauschalen Stornokosten liegen, kann der Reiseveranstalter diese in Rechnung stellen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dem Kunden, auf jeden Fall eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen!

Leistungen

Maßgebend für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Prospekt- bzw. Internettext.

Leistungs- und Preisänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen.

Haftung

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen maximal mit dem dreifachen Reisepreis. Der Veranstalter haftet weder für Schäden durch Dritte, noch für Schäden, die durch Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wurde. Gerichtsstand ist Bremen.

Reisedokumente

Alle ReiseteilnehmerInnen aus den Mitgliedstaaten der EU benötigen nur einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über notwendige Reisedokumente. Stand Januar 2025

Wichtige Hinweise zur Buchung

Datenschutzhinweis: Die im Rahmen der Buchung von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Pilgino - Ansgar Möller und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.vuelta.de/datenschutz.html hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von Pilgino - Ansgar Möller angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.

Fernabsatzverträge: Pilgino - Ansgar Möller weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Pilgino - Ansgar Möller und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

Zahlungsmodalitäten: Nach Eingang Ihrer Buchung prüfen wir, ob die Reise bestätigt werden kann. Sobald wir Ihre Buchung bestätigen können, senden wir Ihnen die Buchungsbestätigung und Rechnung per Post zu. Nach Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% der Reisekosten fällig. Versicherungs-Prämien und Flüge sind sofort in voller Höhe zu zahlen. Der Restbetrag muss bis drei Wochen vor Reiseantritt auf unser Konto eingegangen sein. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Die Zahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Eingeschränkte Mobilität: Unsere Familien-, Kunst-, Kultur-, Wander-, Rad- und Städtereisen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Sollten Sie davon betroffen sein, bzw. diesbezüglich unsicher sein, kontaktieren Sie uns unbedingt vor der Buchung.

Einreisebestimmungen: Die Einreise ins Zielland ist für EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass (gilt nur bei Minderjährigen). Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Reisepässe dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Aktuelle Informationen zu ihrem Reiseland finden sie unter: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Hinweis für die Einreise von Minderjährigen: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.

Visainformationen des Bestimmungslandes: EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz benötigen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei längeren Aufenthalten ist ein Visum erforderlich. Sollten sie oder eine mitreisende Person nicht Staatsbürger eines EU-Landes oder der Schweiz sein, teilen sie uns dies umgehend mit. Wir informieren Sie dann über die entsprechenden Einreisebestimmungen ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise: Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de).

Reiserücktritt: Reisende können jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (vgl. Punkt 4 unserer ARB).

Reiseversicherung: Pilgino - Ansgar Möller empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie einer Auslands-Reisekrankenversicherung mit Rücktransport.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Pilgino - Ansgar Möller trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Pilgino - Ansgar Möller über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzungrichtlinie-eu2015-2302.de